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Gewerberegisterauskunft beantragen

Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen.

  • formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der persönlichen Daten
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.
  • Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid per Post zugeschickt.
Voraussetzungen
Verantwortlichkeiten
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Gewerbeamt | Fundbüro
Stadtverwaltung Markkleeberg - Technisches Rathaus

  • Montag: geschlossen
    Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 9.00-12.00 Uhr

Sophie Grünert

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt

Martina Lieber

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt | Fundbüro

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