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Gewerbezentralregister-Auszug beantragen

Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO)

Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der GewO. Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
  • um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
  • Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.

Deshalb wird das Gewerbezentralregister unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.

Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Gewerbeanzeigedaten aller Gewerbetreibenden in Sachsen. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.

Weiterführende Informationen

Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich beziehungsweise persönlich bei der Stadtverwaltung Markkleeberg beantragen. Für Anträge juristischer Personen (GmbH, AG etc.), die Ihre Hauptniederlassung in Markkleeberg haben, ist das Gewerbeamt der Stadt Markkleeberg zuständig. Anträge natürlicher Personen (GbR, e.K. Einzelunternehmen) bearbeitet das Einwohnermeldeamt der Wohnsitzbehörde.

Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:

  • Wenden Sie sich an das zuständige Amt der Stadt Markkleeberg:
    • Gewerbeamt bei juristischen Personen.
    • Einwohnermeldeamt bei natürlichen Personen
  • Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der Personendaten (Geburtsdatum, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift)
  • Senden Sie den Antrag an das zuständige Amt:
    • Gewerbeamt bei juristischen Personen
    • Einwohnermeldeamt bei natürlichen Personen.
  • Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.
  • Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet, das die Auskunft erstellt.
  • Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben.

Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.

Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer
Verantwortlichkeiten
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Gewerbeamt | Fundbüro
Stadtverwaltung Markkleeberg - Technisches Rathaus

  • Montag: geschlossen
    Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
    Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 9.00-12.00 Uhr

Sophie Grünert

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt

Martina Lieber

Mitarbeiterin im Amt für Recht und Ordnung

SB Gewerbeamt | Fundbüro

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