Montag: geschlossen
Dienstag: 9 –12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch: 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Freitag: 9 – 12 UhrFahrstuhl steht zur Verfügung
Postanschrift:
Stadtverwaltung Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
Gewerbe-Ummeldung nach § 14 oder § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Sie müssen Ihr Gewerbe ummelden, wenn Sie
Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung
Falls Sie selbständig gewerbsmäßig Dienstleistungen von einer Niederlassung in einem anderen EU / EWR Mitgliedsstaat vorübergehend in Deutschland erbringen, ist eine Gewerbeanzeige nach § 14 oder 55c GewO nicht erforderlich, es sei denn, es werden gewerbsmäßige Tätigkeiten ausgeübt, die vom Anwendungsbereich der EU-Dienstlesitungsrichtlinie ausgenommen sind.
Wer muss die Ummeldung veranlassen?
Hinweis: Wenn Sie Ihren Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen, reicht eine Ummeldung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall Ihr Gewerbe in der früheren Gemeinde abmelden und es in der neuen Gemeinde wieder anmelden.
Weiterführende Informationen
Weitermeldung an andere Behörden
Die zuständige Stelle darf Daten aus Ihrer Ummeldung an folgende Stellen weiterleiten:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 27.01.2023
Montag: geschlossen
Dienstag: 9 –12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch: 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr
Fahrstuhl steht zur Verfügung
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Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.