Montag: geschlossen
Dienstag: 9 –12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch: 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Freitag: 9 – 12 UhrFahrstuhl steht zur Verfügung
Postanschrift:
Stadtverwaltung Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (GewO)
Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der GewO. Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich
Deshalb wird das Gewerbezentralregister unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.
Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Gewerbeanzeigedaten aller Gewerbetreibenden in Sachsen. Diese finden Sie im Gewerberegister, das Informationen zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie zum Betrieb wie Geschäftsführung, Anschriften und angemeldete Tätigkeit enthält.
Weiterführende Informationen
Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt.
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt online beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich beziehungsweise persönlich bei der Stadtverwaltung Markkleeberg beantragen. Für Anträge juristischer Personen (GmbH, AG etc.), die Ihre Hauptniederlassung in Markkleeberg haben, ist das Gewerbeamt der Stadt Markkleeberg zuständig. Anträge natürlicher Personen (GbR, e.K. Einzelunternehmen) bearbeitet das Einwohnermeldeamt der Wohnsitzbehörde.
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Hinweis: Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter/gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 06.11.2020 (Quelle: Bundesamt für Justiz)
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Mittwoch: 9 – 12 Uhr
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