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Grundsteuer
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf Grundstücke, Gebäude, Erbbaurechte, Eigentumswohnungen sowie landwirtschaftliche Betriebe erhoben wird. In diesem Zusammenhang verwenden wir den Begriff „Grundstück“ für all diese Objekte.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des Grundsteuermessbetrages und des Hebesatzes der Stadt Markkleeberg.
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Der Grundsteuermessbetrag ist vom Grundstückswert und der Steuermesszahl abhängig und wird durch das Finanzamt ermittelt. Der daraus resultierende Grundsteuermessbescheid wird der Stadt Markkleeberg übermittelt. Auf dessen Grundlage erfolgt die Erstellung des Grundsteuerbescheides.
Der Grundlagenbescheid des Finanzamtes ist für die Stadt Markkleeberg gem. § 171 Abs. 10 Abgabenordnung bindend.
Wann muss die Grundsteuer gezahlt werden?
Auf dem Grundsteuerbescheid, sind die Zahlungsfälligkeiten der Grundsteuer angegeben. In der Regel ist die Grundsteuer zum
15.02
15.05
15.08.
15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrages zu zahlen.
Jährliche Zahlung:
Es besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer in einer Summe zum 1. Juli des Jahres zu bezahlen. Dafür ist ein formloser Antrag erforderlich, der bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden muss. Gern können sie dazu auch das zur Verfügung gestellte Formular der Stadt Markkleeberg nutzen.
Sollten Sie eine Einzugsermächtigung für Lastschriften (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen Sie die Zahlungstermine nicht selbst überwachen. Die Beträge laut Grundsteuerbescheid werden automatisch zum jeweiligen Fälligkeitstermin durch die Stadt Markkleeberg abgebucht.
Ansonsten müssen sie die Überweisung selbständig zu den im Bescheid angegebenen Fälligkeiten leisten.
Für welchen Zeitraum gilt der Bescheid?
Jeder Steuerpflichtige erhält von der Stadt Markkleeberg für jedes seiner Grundstücke einen Grundsteuerbescheid. Sofern keine Änderungen eingetreten sind, kann die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. In diesen Fällen werden keine schriftlichen Bescheide an die Steuerpflichtigen versandt.
Welche Änderungen müssen bekanntgegeben werden?
- Adress- sowie Namensänderungen: Falls sich Ihre Adresse oder Ihr Name ändert, informieren Sie bitte das Steueramt der Stadt Markkleeberg, damit der Grundsteuerbescheid weiterhin korrekt zugestellt werden kann.
- Eigentümerwechsel: Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und entsteht immer zum 01. Januar eines Jahres. Beim Verkauf oder Erwerb eines Grundstücks müssen Sie das zuständige Finanzamt darüber informieren, welches dann einen neuen Grundsteuermessbescheid erlässt. Solange uns dieser nicht vorliegt, ist die Stadt Markkleeberg an den bisher geltenden Grundsteuermessbescheid gebunden (§ 171 Abs. 10 Abgabenordnung).
Haben Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid?
Bei offenen Fragen bitte zunächst die Erläuterungen auf dem Bescheid aufmerksam und vollständig lesen. Bleiben dennoch Fragen offen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter der Telefonnummer 0341 3533 241 gern zur Verfügung.
Die weiteren Kontaktdaten der Steuersachbearbeiter/innen finden Sie nachfolgend unter "Ansprechpersonen" und auf der Unterseite der Stadtkasse und Steuern.