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Hundesteuer

In der Stadt Markkleeberg wird für das Halten von Hunden eine jährliche Hundesteuer erhoben.

Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach der Anzahl der gehaltenen Hunde sowie deren Rasse.

Bitte melden Sie einen Hund innerhalb eines Monats nach Erwerb beim Steueramt der Stadt Markkleeberg an. Hierfür sind die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für die Beendigung der Hundehaltung. (siehe § 11 Hundesteuersatzung)

Bei offenen Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter der Telefonnummer 0341 3533 241 gern zur Verfügung.

Weitere Regelungen finden Sie auch in unserer Hundesteuersatzung.

Stadtkasse und Steuern
Stadtverwaltung Markkleeberg - Rathaus

  • Montag: geschlossen
    Dienstag: 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
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    Freitag: 9 – 12 Uhr

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