Montag: geschlossen
Dienstag: 9 –12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch: 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Freitag: 9 – 12 UhrFahrstuhl steht zur Verfügung
Postanschrift:
Stadtverwaltung Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO)
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner Niederlassung (oder ohne eine solche zu haben)
Achtung: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten gelten auch für das Reisegewerbe.
Einer Reisegewerbekarte bedarf es nicht, wer ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausübt, für dessen Ausübung die Zuverlässigkeit erforderlich ist, und über die erforderliche Erlaubnis verfügt.
Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.
Falls Sie als Gewerbetreibender von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) aus vorübergehend selbstständig gewerbsmäßig Dienstleistungen erbringen, benötigen Sie dafür keine Reisegewerbekarte, es sei denn, es werden gewerbsmäßige Tätigkeiten ausgeübt, die vom Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sind. Hierzu berät Sie die zuständige Gewerbebehörde im Einzelfall.
Verfahrensablauf
Die Reisegewerbekarte können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.07.2022
Montag: geschlossen
Dienstag: 9 –12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch: 9 – 12 Uhr
Donnerstag: 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Freitag: 9 – 12 Uhr
Fahrstuhl steht zur Verfügung
Postanschrift:
Stadtverwaltung Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.
Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.
Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.