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Spielautomatensteuer

Die Stadt Markkleeberg erhebt eine Spielautomatensteuer. Besteuert wird das Halten bzw. der Aufwand für die Benutzung von Spielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit an öffentlich zugänglichen Orten, auch wenn diese nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z. B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen.

Steuerschuldner ist der Aufsteller der Spielautomaten.

Die Höhe der Spielautomatensteuer richtet sich nach dem Einspielergebnis oder nach der Anzahl der Geräte.

Bei offenen Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter der Telefonnummer 0341 3533-281 gern zur Verfügung.

Weitere Regelungen finden Sie auch in unserer Satzung über die Erhebung einer Spielautomatensteuer.

Stadtkasse und Steuern
Stadtverwaltung Markkleeberg - Rathaus

  • Montag: geschlossen
    Dienstag: 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
    Mittwoch: 9 – 12 Uhr
    Donnerstag: 14 – 18 Uhr
    Freitag: 9 – 12 Uhr

Anja Neumann

Sachbearbeiterin Steuern

Aufgabenbereich: Erhebung Realsteuern und örtliche Aufwandssteuern

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