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Zweitwohnungssteuer

Ihre Nebenwohnung in Markkleeberg müssen Sie bei der Meldebehörde anmelden. Auf diese Wohnung erhebt die Stadt Markkleeberg eine Zweitwohnungsteuer. Diese Steuer haben alle volljährigen Personen zu entrichten, die in der Stadt Markkleeberg im Sinne des Bundesmeldegesetzes eine Nebenwohnung beziehen oder bereits eine solche Wohnung bezogen haben. Die Anmeldung bei der Meldebehörde gilt gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

Höhe der Steuer

Die Steuer beträgt 10 v.H. der Nettokaltmiete.

Beginn und Ende der Steuerpflicht

Die Steuer ist eine Jahressteuer. Wird die Wohnung nach dem 01. Januar angemeldet, beginnt die Steuerpflicht ab dem ersten Tag des Folgemonats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerpflichtige die Wohnung aufgibt.

Fälligkeit der Steuer

Die Fälligkeit der Steuer ist der

15.02.
15.05.
15.08.
15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrages. Nachzahlungen werden nach einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.

Bei offenen Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen unter der Telefonnummer 0341 3533 281 gern zur Verfügung.

Weitere Regelungen finden Sie auch in unserer Zweitwohnungsteuersatzung.

Stadtkasse und Steuern
Stadtverwaltung Markkleeberg - Rathaus

  • Montag: geschlossen
    Dienstag: 9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
    Mittwoch: 9 – 12 Uhr
    Donnerstag: 14 – 18 Uhr
    Freitag: 9 – 12 Uhr

Anja Neumann

Sachbearbeiterin Steuern

Aufgabenbereich: Erhebung Realsteuern und örtliche Aufwandssteuern

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