Sprungziele

Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Auenhain” in Offenlage

    Logo der Stadt Markkleeberg

    Offenlagezeitraum: 31.07.2023-01.09.2023 Ort der Offenlage: Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg, Raum 006 (Erdgeschoss) sowie zusätzlich online

    Offenlagezeitraum: 31.07.2023-01.09.2023
    Ort der Offenlage: Rathaus der Stadt Markkleeberg, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg,
    Raum 006 (Erdgeschoss) sowie zusätzlich online

    Weitere Informationen und Unterlagen sind auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen abrufbar unter: https://mitdenken.sachsen.de/1035839

    Hinweis: Der Stadtrat der Stadt Markkleeberg hat den Beschluss zur Billigung und Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Auenhain“ am 21.06.2023 auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung in den Markkleeberger Stadtnachrichten vom 19.07.2023 (Ausgabe 15/2023) erfolgte ebenfalls auf Grundlage des BauGB in der o.g. Fassung. Das BauGB wurde am 03.07.2023 geändert. Die Änderung wurde im Bundesgesetzblatt 2023 Teil I Nr. 176 am 06.07.2023 verkündet und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Aufgrund des Redaktionsschlusstermins vom 04.07.2023 für die Ausgabe 15/2023 der Markkleeberger Stadtnachrichten konnte die Bekanntmachung nicht mehr auf die geänderte Fassung des BauGB angepasst werden. Daher werden die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 233 Abs. 1 BauGB nach der bisher geltenden Rechtsvorschrift durchgeführt.

    Ansprechpartner:
    Herr Müller
    Telefon: 0341 35 33 280
    E-Mail: alexander.mueller@markkleeberg.de

     

    Zurück

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.