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Fahne der „Mayors for Peace“ gehisst

    Oberbürgermeister Karsten Schütze hält die Flagge der "Mayors for Peace" so, dass der Schriftzug "Peace" zu sehen ist.
    Oberbürgermeister Karsten Schütze hält die Flagge der "Mayors for Peace" so, dass der Schriftzug "Peace" zu sehen ist.

    Aktion zum 80. Jahrestag der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki.

    Vor 80 Jahren erlebten die Menschen in den Städten Hiroshima und Nagasaki das unbeschreibliche Grauen eines Atombombenabwurfes. Seither warnen die Überlebenden dieser Katastrophe vor den Folgen des Einsatzes von Nuklearwaffen: Mit dem Hissen der Flagge der „Mayors for Peace“ („Bürgermeister für den Frieden“) legen am 8. Juli eines jeden Jahres zahlreiche Mitglieder des Friedensbündnisses und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahnenaktion ein klares Bekenntnis zu nuklearer Abrüstung, gegen Kriege und für ein friedliches Zusammenleben der Menschen weltweit ab.

    Vor dem Hintergrund des 80. Jahrestages der Atombombenabwürfe in diesem Jahr forderte Karsten Schütze zur Teilnahme an der Fahnenaktion am 8. Juli 2025 vor dem Markkleeberger Rathaus auf. Das Echo hallte nicht so stark wider wie in den Vorjahren. Nur eine Handvoll Interessierter kam zur Veranstaltung.

    „Wir sind nicht allein“, richtete sich Karsten Schütze an Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Flaggentages. In mehr als 600 Städten in Deutschland und in tausenden Städten weltweit finden ähnliche Aktionen statt. Vor dem Hintergrund aktueller Kriege und Auseinandersetzungen auf der Welt warnte er vor einer Eskalation der Gewalt. Karsten Schütze: „Vor 80 Jahren wurde zum ersten Mal in der Geschichte eine Atomwaffe gegen Menschen eingesetzt. Wir als ‚Mayors for Peace‘ fühlen uns der Mahnung der Überlebenden, der Hibakusha, verpflichtet: Nie wieder dürfen diese grausamen Massenvernichtungswaffen zum Einsatz kommen. Atomwaffen bedrohen unsere Sicherheit. Es darf kein neues nukleares Wettrüsten geben.“

    Am Flaggentag erinnern die „Mayors for Peace“ an ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 8. Juli 1996. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht verstoßen. Zudem stellte der Gerichtshof fest, dass eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen.“

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