Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Aufgaben:
Anordnung und Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Aufgaben und Befugnisse als Ortspolizeibehörde. Deren Aufgabenspektrum setzt sich wie folgt zusammen:
- Durchsetzung von Ortsrecht
- Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige
- Erlass von Anordnungen zum Leinen- und Maulkorbzwang
- Organisation bei der Abgabe von Fundtieren
- Erlass von Feuerwehrkostenbescheiden
Straßenverkehrsbehörde
Aufgaben:
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Untere Straßenverkehrsbehörde für das Stadtgebiet Markkleeberg mit den Ortsteilen Wachau, Auenhain, Gaschwitz und Großstädteln.
Beschreibung:
- Erteilung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 StVO für Verkehrsbeschränkungen oder Verbote sowie für die Durchführung von Baumaßnahmen und Umzügen.
- Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO von den Vorschriften der Straßenbenutzung
- Erteilung von sog. Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (EU-einheitlicher Parkausweis/bundeseinheitlicher Parkausweis).
- Erlaubnisse nach § 29 StVO bei übermäßiger Straßenbenutzung für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche.
- Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
- Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen (Auszug aus der Förderrichtlinie).
- Erarbeitung von Stellungnahmen im Anhörungsverfahren VEMAGS für die Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten.