Bauarbeiten an der Waldbahn

Einschränkungen für das Befahren des Floßgrabens müssen verlängert werden.
Die Baumaßnahmen rund um die Waldbahn in Leipzig Richtung Markkleeberg werden länger als geplant andauern. Das teilt die Deutsche Bahn mit. Durch umfangreiche zusätzlich zu erbringende Leistungen zur Herstellung der Eisenbahnüberführung über den Floßgraben verzögert sich aktuell die Fertigstellung des Bauwerkes, so der Konzern.
Die zeitweise Sperrung des Floßgrabens muss deshalb leider aus Sicherheitsgründen bis 27. Juni 2025 verlängert werden. Im Detail:
Sperrung an den Wochentagen:
Die Ausübung des Gemeingebrauchs wird weiterhin wochentags jeweils von Montag, 07.00 Uhr bis Freitag, 20.00 Uhr untersagt.
Einschränkungen auch an Wochenenden:
Um die Bauarbeiten voranzutreiben, die Deutsche Bahn von März bis Mai 2025 teilweise auch an Wochenenden arbeiten:
Im Zeitraum von Freitag, 07. März 2025, 20.00 Uhr bis Montag, 31. März 2025, 07.00 Uhr ist der Baustellenbereich auch am Wochenende nicht befahrbar und der Gemeingebrauch untersagt.
Über Wochenend-Sperrungen von April bis Mai 2025 wird die DB nachinformieren, sobald ihrden Zeitplan vorliegt. Die Deutschen Bahn bittet um Verständnis, dass sie hierzu aktuell noch keine verbindlichen Informationen zur Verfügung stellen kann.
Brückentagsregelung - Aufhebung der Sperrungen:
Ausgenommen von den Sperrungen sind alle verlängerten Wochenenden inkl. Brückentage. In diesen Zeiträumen ist die Befahrung im Baustellenbereich möglich:
- Donnerstag, 17. April 2025, 20:00 Uhr bis Dienstag, 22. April 2025, 07.00 Uhr (Ostern).
- Mittwoch, 30. April 2025, 20.00 Uhr bis Montag, 05. Mai 2025, 07.00 Uhr (1. Mai-Feiertag).
- Mittwoch, 28. Mai 2025, 20.00 Uhr bis Montag, 02. Juni 2025, 07.00 Uhr (Himmelfahrt).
- Freitag, 06. Juni 2025, 20:00 Uhr bis Dienstag, 10. Juni 2025, 07:00 Uhr (Pfingsten).
In dieser Zeit bleibt der Gemeingebrauch jeweils vollständig aufrechterhalten.
Einschränkung der Durchfahrtshöhe:
Seit 06. März 2025 gibt es aufgrund von aktuellen Arbeiten am Traggerüst eine Begrenzung der Durchfahrtshöhe von 1,00 m im Bereich der Brückenbaustelle. Diese Einschränkung wird voraussichtlich bis Ende April/Anfang Mai 2025 bestehen bleiben.
Allgemeine Regelungen/Gemeingebrauch:
Die Untersagung des Gemeingebrauchs umfasst den Bereich bis einschließlich 30 m südlich des Brückenbauwerks sowie bis einschließlich 10 m nördlich des Brückenbauwerks (Verbotsbereich).
Die Einschränkung des Gemeingebrauchs im Verbotsbereich zu den vorgenannten Zeiten umfasst das Baden, das Tränken, das Schöpfen mit Handgefäßen, den Eissport und Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb.
Diese Regelungen wurden in Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde getroffen, um die Sicherheit der Bürger:innen im Bereich der Baustelle zu gewährleisten.
Details sind im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Leipzig, Nummer 5/2025, veröffentlicht und einsehbar: https://www.landkreisleipzig.de/landratsamt/aktuelles/amtsblatt
Die Deutsche Bahn setzt nach eigenen Angaben alles daran, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten der Konzern um Entschuldigung. Für Fragen können Sie sich per E-Mail unter bauprojektesuedost@deutschebahn.com an den Konzern wenden.