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Einbahnstraßen und Tempo 30 um Schulkomplex West

    Autofahrer müssen sich ab sofort auf neue Regelungen einstellen.

    Im Bereich des Schulkomplexes in Markkleeberg West müssen sich Autofahrer ab sofort auf geänderte Regelungen einstellen. Für die drei Straßen, die den Komplex an drei Seiten umgeben, gilt: Sie dürfen künftig nur noch in eine Richtung befahren werden.

    Die Fahrtrichtung wird wie bisher von der Koburger Straße in die Rathausstraße sein. Neu ist jedoch, dass die Rathausstraße bereits ab der Kreuzung Rathausstraße/Geschwister-Scholl-Straße nicht mehr in Richtung Koburger Straße befahren werden darf. Die Einbahnstraßenregelung gilt auch für die Geschwister-Scholl-Straße. Hier ist die Durchfahrt nur in Richtung Städtelner Straße erlaubt. In der Folge ist das Befahren der Städtelner Straße nur in Fahrtrichtung Koburger Straße möglich. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Fahrradfahrer. Sie dürfen die genannten Straßen in beide Richtungen nutzen.

    Hintergrund für die Entscheidung ist der Wunsch vor Ort die Schulwegsicherheit im Umfeld der Grundschule mit Hort „Markkleeberger Flohkiste“ und der Oberschule Markkleeberg-West zu verbessern. Vor diesem Hintergrund ist in dem genannten Bereich eine Tempo-30-Zone eingerichtet.

    Eine Neubeschilderung kündigt die Regelungen an, zur Verdeutlichung werden Fahrbahnmarkierungen auf die Straßen aufgebracht.

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