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Lärmaktionsplanung: Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 24. April 2023

    Bis zum 24. April 2023 kann jeder, der sich durch Schienenlärm gestört fühlt, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu Lärmproblemen äußern. Das teilt das Eisenbahnbundesamt mit.

    Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

    Über eine interaktive Kartenanwendung können die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Eine Beteiligung ist bis zum 24. April 2023 möglich, so das Eisenbahnbundesamt.

    Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

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