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Sammlung von Altkleidern und Alttextilien

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    Mitteilung der KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig.

    In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Artikel und Informationen zur Getrenntsammlung von Alttextilien sowie Hinweise auf mögliche Bußgelder ab dem 1. Januar 2025 für Verunsicherung bei den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Leipzig gesorgt. Daher möchten wir hiermit Klarheit schaffen:

    Bisher standen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Leipzig flächendeckend Altkleidercontainer gemeinnütziger und gewerblicher Sammler zur Verfügung. Allerdings führt die zunehmend schlechtere Qualität der gesammelten Textilien sowie das Fehlen geeigneter Recyclingmöglichkeiten dazu, dass immer mehr Container entfernt werden.

    Falls in einer Stadt oder Gemeinde keine Altkleidercontainer mehr vorhanden sind, können gut erhaltene Kleidungsstücke weiterhin in Sozialwarenkaufhäusern oder Kleiderkammern abgegeben werden. Auch über das Online-Angebot der KELL GmbH – den Tausch- und Verschenkmarkt unter www.kell-gmbh.de – lassen sich Alttextilien weitervermitteln.

    Um die verbleibenden Altkleidersammlungen nicht weiter zu gefährden, sollten stark zerschlissene, verdreckte oder kontaminierte Textilien nicht über die Altkleidercontainer, sondern über die Restabfalltonne entsorgt werden. Größere Mengen gehören in die Sperrmüllcontainer an den Wertstoffhöfen.

    Faustregel für die richtige Entsorgung
    Wer sich unsicher ist, ob ein Kleidungsstück oder Textil noch in die Altkleidersammlung gehört, kann sich folgende Faustregel merken: Würde man es noch einem Freund oder Bekannten geben? Ist die Antwort nein, sollte das Stück in den Restabfall. Stark verschlissene, verschmutzte oder nicht mehr tragbare Kleidung (Lumpen) darf und sollte weiterhin über die Restmülltonne bzw. den Sperrmüll entsorgt werden. 

    Saubere, unbeschädigte und gut tragbare Bekleidung, Woll- und Strickwaren, paarweise gebündelte Schuhe, gebrauchte Handschuhe, Decken, Tischdecken, Bettwäsche, Hand- und Badetücher, Waschlappen sowie Gardinen gehören weiterhin in die Altkleidercontainer.

    Diese Regelung gilt zumindest so lange, bis innovative Recycling- und Verwertungslösungen für eine nachhaltige Textilkreislaufwirtschaft entwickelt und im Landkreis Leipzig etabliert sind. Um die Menge an Textilabfällen zu reduzieren, empfehlen wir zudem, Kleidung und Schuhe nachhaltig zu kaufen, länger zu nutzen und auf Fast Fashion zu verzichten.
    Für weitere Informationen zur Alttextilsammlung im Landkreis Leipzig wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung der KELL GmbH:
    Telefon: 034299 7060 10 (Durchwahl 2)
    E-Mail: abfallberatung@kell-gmbh.de
    Website: www.kell-gmbh.de
     

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