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Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027

    Ein Rucksack mit Schulmaterialien
    Welche Anmeldetermine gibt es für das Schuljahr 2026/2027?

    Hier finden Sie die Meldetermine für die einzelnen Markkleeberger Grundschulen.

    In welchem Alter muss ein Kind an der Grundschule angemeldet werden?

    Alle Kinder, die bis zum 30.Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020), sind im zuständigen Grundschulbezirk durch die Sorgeberechtigten persönlich anzumelden.

    Kinder, die bis zum 30.September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden. Diese Kinder werden mit der Schulanmeldung schulpflichtig.

    Sorgeberechtigte, deren Kinder ab dem 01. Oktober 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.

     

    Anmeldetermine 2025

    Schulbezirk I:              Grundschule Markkleeberg-Ost, Rilkestraße 11

                                        am 02.09.2025 von 14:00 – 18:00 Uhr

                                        am 03.09.2025 von 08:00 – 11:30 Uhr

     

    Schulbezirk II:             Grundschule Markkleeberg-West, Rathausstraße 75

                                        am 02.09.2025 von 13:00 – 18:00 Uhr

                                        am 03.09.2025 von 08.00 – 12:00 Uhr

     

    Grundschule Markkleeberg-Mitte, Raschwitzer Straße 42

                                        am 02.09.2025 von 14:00 – 18:00 Uhr

                                        am 03.09.2025 von 08:00 – 12:00 Uhr

     

    Grundschule Markkleeberg-Großstädteln, Alte Straße 7

                                        am 02.09.2025 von 14:00 – 18:00 Uhr

                                        am 03.09.2025 von 08:00 – 12:00 Uhr

     

    Die Anmeldung erfolgt durch alle Sorgeberechtigten in der jeweiligen Schule. 

     

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde Ihres Kindes
    • Sorgerechtsnachweis für gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht
    • Nachweis über Masernimpfung gem. § 20 Abs.8 Infektionsschutzgesetz (IFSG) in Form von Impfausweis oder Impfbescheinigung (§ 22 Abs.1 und 2 IFSG)
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