Ernennung Große Kreisstadt
Am 1. September 2000 wurde Markkleeberg zur Großen Kreisstadt erhoben.
Der Antrag dafür wurde 1996 an die Sächsische Staatsregierung gestellt. Er ruhte in der Zeit des Gerichtsverfahrens um die Eingemeindung Markkleebergs nach Leipzig.
Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum Erhalt der Selbständigkeit am 18. Juni 1999 wurde der Antrag von der Staatsregierung erneut bearbeitet und positiv beschieden.