Landschaftsplan
Der Landschaftsplan der Stadt Markkleeberg in der Fassung vom Oktober 2024.

Fakten zum Landschaftsplan
- Der Landschaftsplan wurde in der Fassung vom Oktober 2024 in der Sitzung des Stadtrates vom 16.04.2025 beschlossen.
- Er besteht aus 16 Plänen und einem Erläuterungsbericht inklusive strategischer Umweltprüfung (SUP). In der SUP werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauprojekte sowie die im Landschaftsplan empfohlenen Maßnahmen zur Aufwertung von Natur- und Landschaft bezogen auf die Schutzgüter (z.B. Boden, Wasser, Flora und Fauna) nach § 2 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) bewertet.
- Der Landschaftsplan gilt als Grünordnungsplan des Flächennutzungsplanes und ergänzt diesen um den Blick auf die Entwicklung von Natur und Landschaft. Anders als der Flächennutzungsplan ist der Landschaftsplan kein Bauleitplan nach Baugesetzbuch.
- Der Landschaftsplan ist daher ein informelles Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, welches den Bestand, Defizite und mittels Maßnahmenempfehlungen die Entwicklungsmöglichkeiten von Natur- und Landschaft einer Gemeinde darstellt.
- Durch den Beschluss des Landschaftsplanes durch den Stadtrat ist der Landschaftsplan dennoch offiziell als ökologische Arbeitsgrundlage für die Stadtverwaltung anerkannt worden.
- Der Landschaftsplan erleichtert mit seinem Überblick über Bestand und Ziele für Natur und Landschaft die Umsetzung grünordnerischer Maßnahmen im Stadtgebiet, da bereits in der Phase der Erstellung des Landschaftsplanes die Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden. Die Beteiligung zum Entwurf erfolgte vom 05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024.
- Privatpersonen können aus dem Landschaftsplan keine Rechte oder Pflichten ableiten.